REACH-Verordnung und SVHC-LISTE
REACH und SVHC LIST REACH sind die Akronyme für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Die REACH-Verordnung trat am 1. Juni 2007 in Kraft und zielt darauf ab, den vorherigen Rechtsrahmen für Chemikalien der Europäischen Gemeinschaft (EU) zu rationalisieren und zu verbessern, und zwar unter Verwendung der „SVHC-Liste“ als Hauptinstrument.
Die REACH-Verordnung etabliert darüber hinaus auch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA), die eine zentrale Rolle bei der Koordinierung und Umsetzung des gesamten Prozesses spielt. Die ECHA hat ihren Sitz in Helsinki (Finnland) und ist verantwortlich für die Verwaltung der Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien, um die Kohärenz in der gesamten Europäischen Union zu gewährleisten.
Die kontinuierliche und schnelle Entwicklung der REACH-Verordnung (europäische Verordnung für die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien) sieht die regelmäßige Aktualisierung der Kandidatenliste vor, in der die besonders besorgniserregenden Stoffe (SVHC-Stoffe) aufgeführt sind.
Die besonders besorgniserregenden Stoffe (REACH-Verordnung, Artikel 57) umfassen alle Stoffe, die eines oder mehrere folgender Kriterien erfüllen:
- karzinogen, mutagen oder reproduktionstoxisch (CMR), eingestuft in die Gefahrenklasse der Kategorie 1 oder 2;
- persistent, bioakkumulativ und toxisch (PBT) oder sehr persistent und sehr bioakkumulativ (vPvB) gemäß den Kriterien in Anhang XIII der REACH-Verordnung;
- es liegt ein wissenschaftlicher Beweis für wahrscheinliche ernsthafte Effekte auf die menschliche Gesundheit oder die Umwelt gleich der oben beschriebenen vor, z. B. endokrine Disruptoren. Solche Substanzen werden fallweise beurteilt.
Daher ist es wichtig, beim Konsultieren eines Produktsicherheitsdatenblattes (Product Safety Data Sheet, MSDS) eines Produktes zu wissen, dass diese Liste existiert, und somit prüfen zu können, ob diese „besonders besorgniserregenden“ Stoffe vorhanden sind.
Anbei die Erklärung unserer Gruppe, die für rechtliche Zwecke verwendet werden kann, hinsichtlich der Erfüllung der vorgesehenen Rechtsvorschriften.
Informationen anzufordern.