Verkaufsbedingungen für Kabel Salcavi Industrie SpA


  1. DEFINITIONEN
    1. Für die Zwecke dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen bezeichnen und haben die folgenden Bedingungen die unten angegebene Bedeutung:
      • "Lieferant" bedeutet je nach Fall Salcavi spa, Salcavi Technic spa oder Roplast srl (auf der Grundlage dessen, was in der Auftragsbestätigung angegeben wird) und bezieht sich auf den Lieferanten des Produkts;
      • "Kunde" bezeichnet die Person, die das Produkt kauft;
      • "Partei" und "Parteien" bedeuten und bedeuten, einzeln, den Auftraggeber oder den Auftragnehmer und gemeinsam, den Auftraggeber und den Auftragnehmer;
      • "Produkt" und "Produkte" sind die vom Lieferanten an den Kunden gelieferten und verkauften Waren;
      • "Angebot" bezeichnet den vom Lieferanten übermittelten Geschäftsvorschlag, der den Preis, die Art des Produkts, die Gültigkeit des Preises und eine Zusammenfassung der anderen Verkaufsbedingungen wie Lieferbedingungen und Zahlungsbedingungen enthält;
      • "Preis" bezeichnet den Preis der Produkte.
      • "Bestellung" bezeichnet die Anfrage nach dem Kauf von Produkten, die der Lieferant vom Kunden erhalten hat;
      • "Auftragsbestätigung" bezeichnet die Annahme der vom Auftraggeber erhaltenen Bestellung durch den Auftragnehmer;
      • "Vertrag" bezeichnet jede Liefervereinbarung zwischen dem Lieferanten und dem Kunden für Produkte;
      • "Unterscheidungsmerkmale": bezeichnet alle Marken, Handelsnamen, Firmennamen und Logos des Lieferanten;
      • "Allgemeine Verkaufsbedingungen" bezeichnet dieses Dokument.
  2. EFFEKTIVITÄT
    1. Dieses Dokument, auch wenn es nicht ausdrücklich erwähnt wird, regelt alle Lieferungen von Produkten durch den Lieferanten an den Kunden.
    2. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen heben alle früheren Vereinbarungen zwischen den Parteien auf und ersetzen sie, ob schriftlich oder mündlich.
    3. Die in der vom Lieferanten übermittelten Auftragsbestätigung genannten Bedingungen sind integraler Bestandteil dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen.
    4. Die Ungültigkeit einer der Allgemeinen Verkaufsbedingungen stellt keine Ursache für die Ungültigkeit des gesamten Dokuments oder des Vertrages dar.
  3. ANGEBOTE / PREISE
    1. Das vom Auftragnehmer auf Anfrage des Auftraggebers übermittelte Angebot ist für den Auftragnehmer nicht bindend und kann nach Wahl des Auftragnehmers bis zum Abschluss des Vertrages gemäß Ziffer 4.2 widerrufen werden.
    2. Der Preis versteht sich ohne Mehrwertsteuer und beinhaltet keine Transportkosten, Zölle, lokale Steuern und Zölle, die auf Kosten des Kunden erhoben werden und bleiben.
    3. In der Zeit zwischen dem Angebot und der Auftragsbestätigung behält sich der Lieferant das Recht vor, den Preis aufgrund der Preisschwankungen bei den Rohstoffen, die zur Herstellung des Produkts verwendet werden, zu ändern. Der Preis darf nach Ausstellung der Auftragsbestätigung nicht mehr geändert werden.
    4. Der Preis beinhaltet die Kosten für die Prüfungen, die nach den Standardverfahren des Lieferanten erforderlich sind. Vom Kunden gewünschte zusätzliche Prüfungen und Versuche gehen zu dessen Lasten und werden gesondert in Rechnung gestellt.
  4. BESTELLUNGEN / AUFTRAGSBESTÄTIGUNGEN
    1. Der Kunde fordert die Lieferung der Produkte durch eine Bestellung an, die per Fax oder E-Mail an die Adresse des Lieferanten oder des Vertreters des Lieferanten übermittelt wird, oder durch Zusendung des zuvor vom Lieferanten erhaltenen Angebots mit dem Stempel des Kunden und der Unterschrift der Annahme.
    2. Bestellungen gelten erst nach Erhalt der Auftragsbestätigung durch den Besteller, auch im Falle der Annahme des Angebots, als angenommen und für den Lieferanten verbindlich.
    3. Der Auftragnehmer sendet dem Auftraggeber die Auftragsbestätigung, die der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ist, wobei davon ausgegangen wird, dass im Falle einer Unstimmigkeit zwischen dem Inhalt des Angebots und der Auftragsbestätigung, wenn der Auftraggeber den Inhalt nicht innerhalb von 3 (drei) Tagen nach Erhalt der Auftragsbestätigung bestreitet, diese als akzeptiert und der Vertrag abgeschlossen gilt.
  5. BESTELLUNGEN ÄNDERN ODER STORNIEREN
    Der Kunde kann Änderungen der Bestellung bis zu 10 Werktage vor dem voraussichtlichen Liefertermin der Produkte verlangen. Vollständige oder teilweise Stornierungen von Bestellungen können vom Auftragnehmer nach eigenem Ermessen im Voraus schriftlich genehmigt werden, wenn sie keine zusätzlichen Kosten verursachen. In jedem Fall unterliegen alle vom Kunden gewünschten Änderungen der Ermessensausübung durch den Lieferanten, der im Falle der Annahme dem Kunden eine neue Auftragsbestätigung sendet.
  6. EIGENSCHAFTEN DER PRODUKTE
    1. Der Lieferant verpflichtet sich, die Produkte entsprechend den Merkmalen oder technischen Spezifikationen zu liefern, die in den vom Lieferanten übermittelten oder in der Auftragsbestätigung enthaltenen technischen Datenblättern enthalten sind.
    2. Der Kunde erkennt an, dass die Produkte auf der Grundlage der erhaltenen technischen Informationen für die Erfüllung seiner Bedürfnisse geeignet sind, so dass der Kunde keine diesbezüglichen Streitigkeiten anführen kann.
    3. Es ist zu beachten, dass technische Informationen und Daten, die in Katalogen, Websites und anderen Werbematerialien enthalten sind, nur dann verbindlich sind, wenn im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
    4. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, nicht wesentliche Verbesserungen oder Änderungen an den Produkten im Hinblick auf die Angaben in den technischen Spezifikationen vorzunehmen, ohne dass daraus eine Haftung des Auftragnehmers erwächst.
  7. LIEFERBEDINGUNGEN
    1. Der Lieferant verpflichtet sich, die Produkte innerhalb der in der Auftragsbestätigung angegebenen Frist zu liefern. Sollte der Lieferant aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat, nicht in der Lage sein, den Liefertermin einzuhalten, wird er den Kunden schriftlich darüber informieren und ihm, wenn möglich, den neuen Liefertermin mitteilen. Dauert die Verzögerung länger als 8 Wochen an, kann der Kunde den Vertrag über die von der Verzögerung betroffenen Produkte durch schriftliche Mitteilung kündigen.
    2. In jedem Fall übernimmt der Lieferant keine Verantwortung für Verluste oder Schäden jeglicher Art, die direkt oder indirekt aus Verzögerungen oder Nichtlieferungen innerhalb der erwarteten Frist entstehen, es sei denn, zwischen den Parteien besteht eine schriftliche Vereinbarung über eine obligatorische Lieferung Datum.
    3. Die Lieferfrist lautet „EX WORKS TALAMELLO“ (Incoterms® 2010), sofern zwischen den Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
    4. Im Falle von Lieferungen, die außerhalb der im vorherigen Punkt 7.3 genannten Frist erfolgen oder wenn der Transport vom Lieferanten oder einem von ihm beauftragten Kurier durchgeführt wurde, ist der Kunde verpflichtet, die Produkte zu diesem Zeitpunkt zu überprüfen der Lieferung einzureichen und alle festgestellten Schäden oder Mängel schriftlich auf dem Transportdokument zu melden; Liegt kein solcher schriftlicher Bericht vor, werden spätere Schadensersatzansprüche aufgrund von Transportschäden und/oder Fehlmengen nicht anerkannt. Es versteht sich, dass vom Lieferanten kein Anspruch auf Verluste oder Schäden geltend gemacht werden kann, die durch die Fahrlässigkeit anderer Parteien als des Lieferanten oder im Falle eines Verlusts oder Diebstahls der Produkte entstanden sind.
    5. Für den Fall, dass der Kunde die Waren nicht innerhalb von 15 Tagen nach Ablauf des Lieferdatums abholt, ist der Lieferant berechtigt, eine Rechnung über den Betrag der bestellten und nicht abgeholten Produkte auszustellen und die Zahlung innerhalb der in angegebenen Fristen zu erhalten die Auftragsbestätigung.
    6. Die Menge der gelieferten Produkte muss den Angaben in der Auftragsbestätigung entsprechen, unbeschadet der Nutzungstoleranzen, die derzeit auf ± 5 % (fünf Prozent) festgelegt sind.
    7. Der Lieferant behält sich das Recht vor, die Lieferung der bestellten Produkte zu verweigern, wenn der Kunde im Protestregister eingetragen ist oder einem Vollstreckungsverfahren oder einem Insolvenzverfahren unterliegt. Der Lieferant kann die Lieferung der Produkte auch aussetzen, wenn der Kunde in irgendeiner Weise mit seiner Verpflichtung zur Zahlung des Preises einer Produktlieferung in Verzug ist.
    8. Wenn begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass der Kunde die Produkte nicht innerhalb der vereinbarten Bedingungen bezahlen wird, kann der Lieferant die Lieferung von der Vorlage angemessener Garantien zu seinen Gunsten abhängig machen (z. B. persönliche oder persönliche Garantien). Bankgarantien, Verpfändungen oder Hypotheken usw.).
  8. DOMAIN-BEHALTUNGSVEREINBARUNG
    1. Das Eigentum an den Produkten geht erst dann auf den Kunden über, wenn er den vollen Preis bezahlt hat.
    2. Der Eigentumsvorbehalt zugunsten des Lieferanten hat keine Auswirkung auf den Gefahrenübergang gemäß Art. 1523 des Bürgerlichen Gesetzbuches.
    3. Die Zahlung gilt als vollständig erfolgt, wenn zusätzlich zum Produktpreis Zinsen und alle anderen vom Kunden gemäß diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen oder dem Vertrag geschuldeten Beträge bezahlt wurden.
  9. VERPACKUNG (Artikel gilt nur für Produkte, die auf Rollen verkauft werden)
    1. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, werden die Rollen auf der Rechnung berechnet. Möchte der Kunde diese zurücksenden, muss er vorbehaltlich der schriftlichen Genehmigung des Lieferanten ein Verkaufsdokument ausstellen und den entsprechenden Transport auf eigene Kosten veranlassen.
    2. Es versteht sich außerdem, dass der Lieferant nur Rollen zurücknimmt, die in gutem Zustand sind und den Stempel „Lieferant“ tragen, um ihre Herkunft nachzuweisen.
  10. ZAHLUNGEN
    1. Der Kunde ist verpflichtet, den Preis innerhalb der in der Auftragsbestätigung und in der Rechnung angegebenen Bedingungen und Methoden zu zahlen.
    2. Im Falle einer verspäteten Zahlung ist der Kunde verpflichtet, ab dem Tag der Fälligkeit bis zum Tag der tatsächlichen Zahlung Verzugszinsen zu zahlen, die durch halbjährliche Erhöhung des EZB-Referenzzinssatzes um 7 Punkte berechnet werden. ohne dass eine formelle Inverzugsetzung erforderlich ist.
    3. Für den Fall, dass der Kunde die Zahlung nicht innerhalb von 8 Tagen nach der vereinbarten Frist geleistet hat, behält sich der Lieferant das Recht vor, die laufende Lieferung der Produkte auszusetzen, bis die überfälligen Rechnungen und die damit verbundenen Zinsen beglichen sind.
    4. Wenn der Kunde die Zahlung nicht leistet, kann der Lieferant alternativ oder nachträglich zu den Bestimmungen in Punkt 10.3 den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Kunden kündigen, unbeschadet der Schadensersatzansprüche.
  11. PRODUKTGARANTIE – ABHILFE
    1. Der Lieferant garantiert die gute Qualität der gelieferten Produkte und dass diese den Eigenschaften und technischen Spezifikationen entsprechen, die von Zeit zu Zeit schriftlich zwischen den Parteien vereinbart und im Vertrag ausdrücklich erwähnt werden.
    2. Wenn die Produkte nachweislich Mängel oder Nichtkonformitäten aufweisen, verpflichtet sich der Lieferant, sie zu ersetzen oder zu reparieren. Alternativ kann der Kunde bei geringfügigen Mängeln eine Minderung des Kaufpreises verlangen.
    3. Der Kunde muss dem Lieferanten Mängel und Nichtkonformitäten an den Produkten spätestens 8 Tage nach ihrer Entdeckung und in jedem Fall spätestens 1 Jahr nach dem Lieferdatum schriftlich melden, sofern dies nicht der Fall ist eine abweichende Garantiefrist schriftlich vereinbart wurde.
    4. Der Kunde muss alle Maßnahmen ergreifen, die es dem Lieferanten ermöglichen, die umstrittenen Produkte zu erkennen und zu kontrollieren, und muss insbesondere den auf der Verpackung angegebenen Identifikationscode und die Chargennummer angeben. Die Produkte werden erst dann als tatsächlich fehlerhaft oder mangelhaft anerkannt, wenn der Lieferant das Vorliegen des Mangels festgestellt und festgestellt hat. Die Rückgabe und der Ersatz der Produkte müssen im Voraus schriftlich vom Lieferanten genehmigt werden.
    5. Der Lieferant lehnt jegliche Verantwortung für Mängel oder Schäden ab, die durch normale Abnutzung der Produkte, unsachgemäßen Gebrauch, unsachgemäße oder nicht konforme Installation, Inkompetenz oder Fahrlässigkeit des Kunden oder des Transporteurs, schlechte Lagerung der Produkte oder zufällige Ereignisse verursacht werden und höhere Gewalt
    6. Die Haftung des Lieferanten ist auf den Ersatz/die Reparatur fehlerhafter Produkte beschränkt und jede andere Haftung des Lieferanten, die auf Mängel zurückzuführen ist, und jede andere Haftung für direkte oder indirekte Schäden, die sich aus Mängeln an den Produkten ergeben, ist ausgeschlossen (beispielsweise). , entstehende Schäden und entgangener Gewinn, die durch den Maschinenstillstand des Kunden entstehen).
  12. HÖHERE GEWALT
    Keine Partei haftet gegenüber der anderen Partei in irgendeiner Weise für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung einer der Verpflichtungen dieses Dokuments, sofern diese Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung auf höhere Gewalt, Brände, Streiks, Kriege oder lokale Unruhen zurückzuführen ist . . , Handlungen von Behörden, Schwierigkeiten mit der Belegschaft, Schwierigkeiten bei der Versorgung mit Rohstoffen oder Verzögerungen oder Ausfälle, die durch öffentliche Verkehrsmittel oder durch andere Handlungen oder Ursachen, gleich oder unähnlich, verursacht werden, die vernünftigerweise nicht vorhersehbar sind oder für die es keine Abhilfe gibt ist vernünftigerweise nicht möglich und kann nicht durch gewöhnliche Sorgfalt gelöst werden.
  13. GEISTIGES EIGENTUM
    1. Die dem Kunden vom Lieferanten zur Verfügung gestellten Zeichnungen und sonstigen technischen Unterlagen bleiben Eigentum des Lieferanten. Der Kunde darf es nur für die Installation und Nutzung der Produkte verwenden.
    2. Der Lieferant ist alleiniger Eigentümer der Unterscheidungszeichen und der Käufer erkennt diesen Umstand ausdrücklich an.
    3. Der Käufer darf keine Maßnahmen ergreifen oder veranlassen, die das Recht des Lieferanten auf die Erkennungszeichen gefährden, verletzen, schädigen oder in irgendeiner Weise beeinträchtigen oder beeinträchtigen könnten.
    4. Das Eigentum und alle Rechte an den Unterscheidungszeichen liegen und bleiben beim Lieferanten. Jegliche Nutzung der Markenzeichen durch den Käufer gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung erfolgt ausschließlich zum Nutzen des Lieferanten und der Käufer erwirbt keinerlei Rechte in Bezug auf die Markenzeichen.
  14. VERTRAULICHKEIT
    Der Kunde verpflichtet sich, Informationen und Unterlagen technischer/kommerzieller Art, von denen er im Rahmen der Vertragsabwicklung Kenntnis erlangt hat, nicht ohne schriftliche Zustimmung des Lieferanten an Dritte weiterzugeben.
  15. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
    1. Das gesamte Vertragsverhältnis zwischen den Parteien, diese Bedingungen und alle Kaufverträge, die die Parteien gemäß diesem Dokument festlegen und ausführen, unterliegen italienischem Recht und werden nach diesem ausgelegt.
    2. Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen oder den einzelnen Kaufverträgen, die die Parteien gemäß diesem Dokument festlegen und ausführen werden, einschließlich derjenigen, die sich auf deren Gültigkeit, Wirksamkeit, Auslegung, Ausführung oder Kündigung beziehen, gilt ausschließlich die Zuständigkeit Zuständig ist das Gericht von Rimini.